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Sie möchten durch eine Fortbildung Ihrer Karriere den entscheidenden Kick geben – mit der richtigen Förderung geht das finanziell oft leichter als gedacht. In Deutschland geben eine Vielzahl von staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten wertvolle Starthilfen für Ihren beruflichen Aufstieg.
Setzen Sie Ihre Lehrgangsgebühren von der Steuer ab
Häufig können Studiengebühren in voller Höhe bei der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abgesetzt werden. Steuerlich absetzbar sind Lehrgänge, die einen fachlichen Bezug zum ausgeübten Beruf haben und die entweder der Auffrischung der Fachkenntnisse oder der Vorbereitung auf einen beruflichen Aufstieg dienen. Auch wenn Sie planen, sich per Fernlehrgang ein neues Berufsfeld zu erschließen oder sich durch die Fortbildung auf einen neuen Beruf vorbereiten, können Sie die Lehrgangsgebühren bei der Steuererklärung geltend machen.
Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung möchte Menschen für die berufliche Weiterbildung motivieren. Hierfür wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Prämiengutschein in Höhe von bis zu 154,– Euro vergeben. Lassen Sie sich Ihre Leistungen im Weiterbildungsbereich fördern! Die Bildungsprämie umfasst beispielsweise die Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühranteilen, die während Ihrer individuellen beruflichen Fortbildung anfallen. www.bildungspraemie.info
Förderungsmöglichkeiten durch die Fernakademie für Erwachsenenbildung:
Die Fernakademie bietet ein einzigartiges Service-Paket, das den Studierenden finanzielle Sicherheit weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus garantiert. Durch die Preisgarantie der Fernakademie bleibt die Höhe der Studiengebühren bis zum Lehrgangsende konstant – unabhängig von der Dauer des Lehrgangs. Auch eine Sozialgarantie ist Standard bei der Fernakademie: Bei unvorhersehbaren Ereignissen, zum Beispiel Krankheit oder Arbeitslosigkeit, stellt die Fernakademie gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Finanzierungsplan auf, mit dem Sie das Studienziel trotzdem sicher erreichen. Außerdem gibt es bei der Fernakademie keine langfristigen Vertragsbindungen. Die Lehrgänge sind jederzeit kündbar – mit einer Frist von nur einem Monat zum Ende des Studienmonats.
Bildungsgutschein: Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZWV
Die Fernakademie für Erwachsenenbildung ist ein bundesweit zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung). Dies bedeutet, dass Arbeitslose für ihren Fernkurs einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit einlösen können.
50 Fernlehrgänge aus den Bereichen Kreativität & Medien, Persönlichkeitsbildung & Gesundheit, kaufmännische, technische und sprachliche Weiterbildung sowie Informatik sind zertifiziert. Die gesamte Lehrgangsgebühr kann zu 100 Prozent durch den Bildungsgutschein finanziert werden!
Kindergeld
Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 7.680,- Euro Einkünfte im Jahr hat. Dies betrifft Teilnehmer/innen, die einen Kurs mit einem Abschlusszertifikat belegen, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann.
Qualifizierungsschecks
In Hessen werden die Qualifizierungsvorhaben von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen finanziell unterstützt. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50 Prozent Ihrer Weiterbildungskosten bis max. 500,– Euro pro Person und Jahr gefördert, wenn Sie über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder wenn Sie älter als 45 Jahre sind.
www.qualifizierungsschecks.de
Bildungsschecks aus Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten und in den letzten zwei Jahren an keiner betrieblichen Weiterbildung teilgenommen haben, können Sie den Bildungsscheck des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen: Damit werden 50 Prozent der Kosten einer beruflichen Weiterbildung (maximal 500 Euro) vom Land übernommen. Gefördert werden berufsbezogene Fortbildungen, wie zum Beispiel Sprach- und EDV-Lehrgänge sowie Qualifizierungen im kaufmännischen und technischen Bereich.
Über 30 Prozent Zuschuss vom Staat
Mit bis zu 30,5 Prozent fördert der Staat Berufspraktiker, die durch eine Fortbildung eine höhere Laufbahn anstreben. Dabei ist das sogenannte Meister-BaföG nicht nur für Meister: Auch Techniker, staatlich geprüfte Betriebs- und Fachwirte sowie Fachkaufleute können die Förderung in Anspruch nehmen.
Viele Arbeitgeber unterstützen engagierte Mitarbeiter
Private Weiterbildungsinitiative von Mitarbeitern wird von der Mehrheit der Personalverantwortlichen begrüßt. Aktuelle Studien belegen, dass Personalchefs es wichtig finden, dass Mitarbeiter auch privat in ihre Qualifikation investieren. Dementsprechend unterstützen die meisten Unternehmen das Weiterbildungsengagement der Mitarbeiter, zum Beispiel mit Übernahme der Kursgebühren oder zusätzlichen Urlaubstagen. Sprechen Sie deshalb über Ihre Fortbildungspläne mit Ihrem Arbeitgeber!





